Direkt zum Inhalt

spezielle Betriebswirtschaftslehren

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    besondere Betriebswirtschaftslehren; Bezeichnung für jene Teile der Betriebswirtschaftslehre (BWL), die sich mit den Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige (Industrie, Handel, Banken, Versicherungen etc.) bzw. einer vertiefenden Erforschung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte befassen. Die Abgrenzung zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre ist unscharf.

    Es gehören dazu v.a. Bankbetriebslehre, Handelsbetriebslehre, öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen), Industriebetriebslehre, Verkehrsbetriebslehre, Versicherungslehre.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com