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Splitbuchung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der EDV-Buchführung Bezeichnung für gleichzeitige Buchungen mehrerer Beträge im Soll und/oder im Haben (zusammengesetzte Buchungssätze, z.B. Forderungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuerschuld). Die Buchung der Umsatzsteuer wird meist programmgesteuert automatisch gesplittet (eingegeben wird z.B. Forderungen an Umsatzerlöse mit dem Bruttobetrag inkl. der Umsatzsteuer, gebucht wird jedoch automatisch an Umsatzerlöse (Nettobetrag) und an Umsatzsteuerschuld).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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