Splitting-Verfahren
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Einkommensteuerrecht
Eine Form der Besteuerung von Ehegatten (Zusammenveranlagung).
Börsenwesen
Aktien, deren Kurs sehr hoch gestiegen ist, werden in zwei oder mehr Aktien aufgeteilt, wobei die Altaktionäre im Verhältnis ihrer Altaktien Anrecht auf diese neuen Aktien haben. Durch das Splitting-Verfahren verringert sich der Nennbetrag der einzelnen Aktie bzw. bei nennwertlosen Aktien der Anteil am Gesellschaftsvermögen. Aufgrund der erhöhten umlaufenden Stückzahl und des niedrigeren Kurses ergibt sich eine bessere Handelbarkeit der Aktien und Anteilsscheine.
Vgl. auch Aktiensplit.
Produktionsplanung und -steuerung
Maßnahme, um Terminüberschreitungen aus der Durchlaufterminierung zu beseitigen. Sofern für einen Arbeitsgang eines Fertigungsauftrags mehrere Maschinen zur Verfügung stehen, kann der Auftrag aufgeteilt und parallel bearbeitet werden.
Vorteil: Reduktion der Durchlaufzeit.
Nachteil: Mehrfache Rüstkosten.