Staatspapiere
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Staat zum Zweck der Kreditaufnahme (öffentliche Kreditaufnahme) ausgegebene Schuldtitel. Staatspapiere werden nach ihrer Laufzeit unterteilt in kurzfristige (z.B. unverzinsliche Schatzanweisungen), mittelfristige (z.B. Bundesschatzbriefe) und langfristige (z.B. Anleihen) Staatspapiere.
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