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städtebaulicher Vertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Möglichkeit der Kommunen, einem Dritten die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch zu übertragen oder hierüber andere Vereinbarungen zu treffen.

    Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können v.a. sein: die privatrechtliche Neuordnung der Grundstückverhältnisse, die Bodensanierung und die Freilegung von Grundstücken. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung oder sonstigen städtebaulichen Satzungsverfahren können städtebauliche Verträge u.a. mit dem Ziel getroffen werden, den dringenden Wohnbedarf von Bevölkerungsgruppen mit bes. Wohnraumversorgungsproblemen zu decken oder dem Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu dienen (§ 11 BauGB). Nach I Nr. 3 dieser Vorschrift können sich Bauwillige gegenüber der Gemeinde durch städtebaulichen Vertrag verpflichten, Kosten und sonstige Aufwendungen zu übernehmen, die dieser etwa durch städtebauliche Planungen entstehen (sog. Folgekostenvereinbarungen).

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