Standardtender
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
spezielles Tenderverfahren im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften, das vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntmachung des Tenders durchgeführt wird. Die Bekanntgabe der Zuteilungsergebnisse erfolgt sehr kurzfristig (innerhalb von ca. zwei Stunden) nach Ablauf der Gebotsfrist. Ihre Abwicklung erfolgt regelmäßig am ersten Geschäftstag nach dem Abschlusstag. Die Ausschreibungen erfolgen normalerweise so, dass alle Geschäftspartner im Gebiet der Europäischen Währungsunion (EWU) die Möglichkeit erhalten, stets an den regelmäßigen Refinanzierungsgeschäften mit zweiwöchiger oder dreimonatiger Laufzeit teilzunehmen.
Gegenteil: Schnelltender (mit Ankündigung und Abwicklung innerhalb einer Stunde).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Europäische Zentralbank (EZB) Geld Geldmarkt Geldpolitik Geldtheorie Inflation Inflationsrate Inflationstheorien Kapitalmarkt Kapitalmarktzins Liquidität Liquiditätsfalle Mengentender Mindestreserve Preispolitik Subprime-Krise Unabhängigkeit der Zentralbank Zentralbankgeld Zinsen Zwei-Säulen-Strategie
eingehend
Standardtender
ausgehend
eingehend
Standardtender
ausgehend