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Standardtender

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    spezielles Tenderverfahren im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften, das vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntmachung des Tenders durchgeführt wird. Die Bekanntgabe der Zuteilungsergebnisse erfolgt sehr kurzfristig (innerhalb von ca. zwei Stunden) nach Ablauf der Gebotsfrist. Ihre Abwicklung erfolgt regelmäßig am ersten Geschäftstag nach dem Abschlusstag. Die Ausschreibungen erfolgen normalerweise so, dass alle Geschäftspartner im Gebiet der Europäischen Währungsunion (EWU) die Möglichkeit erhalten, stets an den regelmäßigen Refinanzierungsgeschäften mit zweiwöchiger oder dreimonatiger Laufzeit teilzunehmen. – Gegenteil: Schnelltender (mit Ankündigung und Abwicklung innerhalb einer Stunde).

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