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steuerliches Einlagekonto
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Besonderes Konto, auf dem eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft diejenigen Einlagen ihrer Anteilseigner auszuweisen hat, die nicht ins Nennkapital geleistet worden sind (z.B. Agio).
2. Steuerliche Bedeutung des steuerlichen Einlagekontos: Das steuerliche Einlagekonto ermöglicht die Feststellung, ob Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner aus thesaurierten Gewinnen (die daher steuerlich als Dividendenerträge zu behandeln sind) oder aus früheren Einlagen der Anteilseigner (die daher keine steuerpflichtigen Einkünfte, sondern nur eine Minderung der Anschaffungskosten der jeweiligen Anteile darstellen) stammen. Ausschüttungen werden nur dann aus dem steuerlichen Einlagekonto stammend angesehen, wenn alle übrigen Rücklagen verbraucht sind (vgl. § 27 I KStG).
3. Die Höhe des steuerlichen Einlagekontos ist für das Ende jedes Wirtschaftsjahr gesondert festzustellen, d.h. Streitigkeiten darüber, welche Höhe des steuerlichen Einlagekontos richtig ist und welche nicht, sind, wenn der Bescheid über die entsprechende Feststellung erst einmal bestandskräftig geworden ist und nicht mehr geändert werden kann, nicht mehr möglich; damit wird vermieden, dass die Historie früherer Einlagen über Jahre und Jahrzehnte in die Vergangenheit hinein ausgeforscht werden muss, wenn Unklarheiten entstehen.
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