Steuerstrafrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die bes., sich auf Steuerstraftaten beziehenden strafrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Das Steuerstrafrecht umfasst die materiellen Strafvorschriften (§§ 369–376 AO), ergänzt durch das Strafgesetzbuch (StGB) und die formellen Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts (§§ 385–408 AO).
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