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Streuplan

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mediaplan, Mediastreuplan. 1. Begriff: Übersicht des zeitlichen Einsatzes der vorgegebenen, empfohlenen oder genehmigten Medien, d.h. eine Auflistung der definierten Werbeträger (z.B. Hörfunk und Fernsehen) mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum. Kernstück der gesamten Konzeption einer Werbekampagne.

    2. Zweck: Der Streuplan legt die Streuwege (Streuung) und Werbemittel fest, bestimmt den Zeitpunkt der Streuung, berücksichtigt das Zielfeld (Zielgruppe) mit allen möglichen Nebenbereichen und Überschneidungen und kontrolliert den Streuerfolg (u.U. mittels Auflösung des Streuplans in einzelne Kontrollkarten oder -positionen).

    3. Bestimmungsfaktoren:
    (1) Werbeziele: vom Objekt determiniert;
    (2) marktrelevante Daten: Eigenschaften wie soziologische oder Kaufkraftstruktur, Nachfrage, Bedarf und Konkurrenzwerbung;
    (3) werbetechnische Aspekte: Möglichkeiten der kreativen Arbeit, Agenturleistungen und -beratungen, gesetzliche Verordnungen, konjunkturpolitische Tendenzen etc.;
    (4) Media: Eigenschaften der einzelnen Werbeträger in Bezug auf die Kontaktierung der Zielgruppen, Mediaanalyse etc.

    Vgl. auch Mediaplanung, Streukosten, Streuverluste.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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