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Stufenverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stufenleiterverfahren; hat den Zweck der innerbetrieblichen Leistungsverechnung und beruht darauf, Kostenstellen nacheinander anzuordnen. So gibt jede Kostenstelle an die nachfolgende Kostenstelle Leistungen ab, aber sie selbst erhält keine Leistungen von einer nachgelagerten Kostenstellen.

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