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Subjektförderung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Subventionsmaßnahme im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, die eine Personengruppe direkt begünstigt. Dazu zählt v.a. das Wohngeld (Zuschuss zur Wohnungsmiete, gezahlt an die Bezieher von Einkommen, das eine bestimmte, von der Familiengröße abhängige Höhe nicht überschreitet).
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