Süßstoffsteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verbrauchsteuer auf Süßstoffe. Wurde durch Reichsgesetz vom 14. Juli 1922 als Reichssteuer eingeführt, die als eine Ausgleichs- und Folgesteuer der Zuckersteuer die Zuckersurrogate in Form von Süßstoffen belastete. Seit 1949 als Bundessteuer ausgestaltet und von der Bundesfinanzverwaltung - den Hauptzollämtern - verwaltete und erhobene Verbrauchsteuer, die durch das Steueränderungsgesetz von 1965 wegen ihres geringen Aufkommens (etwa 2 Mio. DM jährlich) wieder abgeschafft worden ist.
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