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Revision von Suggestivwerbung vom 16.02.2018 - 15:35

Suggestivwerbung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Werbung, die an die Emotionen der Umworbenen appelliert und bewusst auf die Vermittlung von sachlichen Informationen verzichtet. Suggestivwerbung ist rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit damit kein Kundenfang oder eine Irreführung (irreführende Werbung) verbunden sind.

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