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Superlativ-Werbung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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häufig angewandtes Mittel im Rahmen der Werbung, um
meist durch einen übertreibenden Slogan („... ist... der Beste”)
die eigene Leistung bes. wirkungsvoll herauszustellen und den Kunden suggestiv zu beeinflussen.
Zulässigkeit: Solange dabei nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird im Sinn der Generalklausel des § 1 UWG (sittenwidrige Werbung) oder eine objektiv nachweisbare Irreführung im Sinn des § 5 UWG (irreführende Werbung) vorliegt, ist Superlativ-Werbung gesetzlich nicht verboten. Die Grenzziehung im Einzelfall ist allerdings sehr schwierig.
Vgl. auch unlautere Werbung, unlauterer Wettbewerb.
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