Direkt zum Inhalt

Syndikat

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kartell, bei dem die Verpflichtung der Vertragsbeteiligten durch gemeinsame Organisation (z.B. für den Einkauf oder für den Absatz) abgesichert ist.

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: vgl.  Rationalisierungskartell.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com