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SYSMIN
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Abk. für Stabilisierung der mineralischen Exporterlöse. 1. Gegenstand: SYSMIN ist eine im Rahmen der Lomé-Abkommen vereinbarte Regelung, die in Ergänzung zu STABEX zu einer langfristigen Verbesserung und Stabilisierung der Devisenerlöse der mit der EU assoziierten (Assoziierungsabkommen) AKP-Staaten aus dem Export bestimmter Bergbauprodukte beitragen soll.
2. Zielsetzung: Die im Rahmen des (mit dem Zweiten Lomé-Abkommen geschaffenen) Sysmin gewährten Mittel sollen vorzugsweise einen Beitrag zum Auf- und Ausbau der Förderkapazität der AKP-Staaten bei solchen mineralischen Rohstoffen leisten, an deren langfristiger Versorgungssicherheit die EU-Staaten ein besonderes Interesse haben (Bauxit, Aluminium, Eisenerz, Kobalt, Kupfer, Mangan, Phosphate, Zinn, Gold). Die während des Zweiten und Dritten Lomé-Abkommens im Rahmen von Sysmin zur Verfügung gestellten Mittel wurden als Darlehen zu Sonderkonditionen (zehn Freijahre, 30 Tilgungsjahre, Zins 1 Prozent jährlich; (ärmste Länder: 0,75 Prozent) vergeben; seit Inkrafttreten des Vierten Lomé-Abkommens erfolgt die Mittelgewährung in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse an die jeweiligen Regierungen, die diese als Kredite an die betreffenden Minengesellschaften weitergeben können. Daneben besteht im Rahmen des Lomé-Abkommens bei der EIB (Europäische Investitionsbank) ein spezieller, zinsgünstiger Kreditrahmen für den Ausbau des Bergbau- und Energiepotenzials der AKP-Staaten. Das Cotonou-Abkommen, mit dem die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten bis 2020 fortgesetzt wird, wird die Kooperation im Bereich mineralischer Rohstoffe ab 2008 in veränderter Form fortsetzen. Bis dahin gelten die SYSMIN-Regeln als Übergangslösung.
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