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Systematischer Internalisierer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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ein bilaterales System im außerbörslichen Bereich und neben Börsen und MTFs die dritte Möglichkeit zur Ausführung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen. In den 32 ff. WpHG wurden in Umsetzung der MiFID für Institute besondere Verhaltensregeln geschaffen, wenn sie Aufträge ihrer Kunden zum Kauf oder Verkauf von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten regelmäßig gegen ihren eigenen Bestand ausführen. So sind sie beispielsweise verpflichtet, ständig Quoten für Ankaufs- und Verkaufspreise zu stellen, um eine größere Transparenz herzustellen. Dies soll es dem Anleger ermöglichen, die Preisentwicklung eines Wertpapieres besser einschätzen zu können und Nachteile einer internen Auftragsausführung vermeiden. Regelungen finden sich auch in den Kapiteln III und IV Abschnitt 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr.1287/2006 der Kommission vom 10.8.2006 zur Durchführung der MiFID-Richtlinie.
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