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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein bilaterales System im außerbörslichen Bereich und neben Börsen und MTFs die dritte Möglichkeit zur Ausführung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen. In den §§ 32 ff. WpHG wurden in Umsetzung der MiFID, die sich derzeit in der Überarbeitung befindet, für Institute bes. Verhaltensregeln geschaffen, wenn sie Aufträge ihrer Kunden zum Kauf oder Verkauf von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten regelmäßig gegen ihren eigenen Bestand ausführen. So sind sie bspw. verpflichtet, ständig Quoten für Ankaufs- und Verkaufspreise zu stellen, um eine größere Transparenz herzustellen. Dies soll es dem Anleger ermöglichen, die Preisentwicklung eines Wertpapieres besser einschätzen zu können und Nachteile einer internen Auftragsausführung vermeiden. Regelungen finden sich auch in den Kapiteln III und IV Abschn. 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10.8.2006 zur Durchführung der MiFID-Richtlinie.

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