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TA Abfall

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Technische Anleitung Abfall vom 12.3.1991; Verwaltungsvorschrift gemäß § 4 V AbfG vom 27.8.1986.

    Inhalt: TA Abfall enthält Anforderungen an die Verwertung und sonstige Entsorgung von bes. überwachungsbedürftigen Abfällen nach dem Stand der Technik, um das Wohl der Allgemeinheit nicht zu beeinträchtigen. Sie setzt bundeseinheitlich neue technische Rahmenbedingungen der Abfallbehandlung („Entsorgungsstandards”), einschließlich der Zulassung und des Betriebes von Abfallentsorgungsanlagen; ebenso für die Festlegung von ordnungsgemäßen Entsorgungswegen zu den einzelnen Abfallarten. Ergänzend zur TA Abfall weitere Anleitungen (z.B. TA Siedlungsabfall).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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