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Täter-Opfer-Ausgleich
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bemühungen, die nach einer Straftat zwischen Täter und Geschädigten bestehenden Probleme, Belastungen und Konflikte zu bereinigen. Täter-Opfer-Ausgleich wird zumeist von einem Vermittler begleitet, der Einzelgespräche mit den Betroffenen führt und sie zu einer persönlichen Begegnung anregt. Die Gespräche dienen der Aufarbeitung der Tat, ihrer Folgen und der Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters an den Geschädigten. Nach § 155a StPO sollen Staatsanwaltschaft und Gericht in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs prüfen. Sie können eine Person oder Einrichtung mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs beauftragen (§ 155b StPO). Ein Strafverfahren kann mit der Weisung an den Beschuldigten eingestellt werden, sich um einen Ausgleich mit dem Verletzten zu bemühen und den Schaden wieder gutzumachen (§ 153a StPO). Die Bemühungen, einen Täter-Opfer-Ausgleich zu erreichen, können zur Milderung der Strafe oder zum Absehen von Strafe führen (§ 46a StGB).
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