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Tarifbildung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Festsetzung von Tarifen gemäß bestimmter Kriterien, Grundsätze bzw. Prinzipien.

    a) Materielle Tarifbildung: Die Festlegung des inneren Tarifaufbaus, der Systematik.

    b) Formelle Tarifbildung: Die Festlegung der äußeren Darstellung der Tarife in Form verschiedener Abstufungen bzw. Differenzierungen (Tarifschema).

    c) Differenzielle Tarifbildung: Verschiedene Beförderungsentgelte für die gleiche Beförderungsmenge und -entfernung (eines Gutes).

    Vgl. auch Tarifsystem.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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