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Tarifbildung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Festsetzung von Tarifen gemäß bestimmter Kriterien, Grundsätze bzw. Prinzipien.
a) Materielle Tarifbildung: die Festlegung des inneren Tarifaufbaus, der Systematik.
b) Formelle Tarifbildung: die Festlegung der äußeren Darstellung der Tarife in Form verschiedener Abstufungen bzw. Differenzierungen (Tarifschema).
c) Differenzielle Tarifbildung: verschiedene Beförderungsentgelte für die gleiche Beförderungsmenge und -entfernung (eines Gutes).
Vgl. auch Tarifsystem.
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