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Tariflohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das nach Tarifvertrag zu zahlende Arbeitsentgelt.

    1. Zeitlohn: Lohn, bei dem die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen wird. Dieser wird vorwiegend in Tarifverträgen eingehend geregelt.

    2. Lohn- und Gehaltsgruppen: Soweit Lohn- und Gehaltsgruppen nach Art der ausgeübten Tätigkeit gebildet werden, werden in Tarifverträgen auch die Tätigkeitsmerkmale beschrieben, die für die Eingruppierung des Arbeitnehmers maßgeblich sind. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit.

    3. Ecklohn: In manchen Branchen ist es gebräuchlich, die Vergütung einer mittleren Tariflohngruppe als Ecklohn zu regeln, wobei die Vergütung der anderen Tarifgruppen sich dann in Prozentsätzen des Ecklohns errechnet.

    4. Leistungslohn: Vielfach stellt der Tarifvertrag auch die Möglichkeit einer Vergütung nach Leistung frei, ohne das System der Leistungsentlohnung im Einzelnen festzulegen. Z.B. kann sich der Tarifvertrag darauf beschränken, einen Akkordrichtsatz anzugeben, während die Zeitvorgaben für einen Arbeitsvorgang betrieblich (betriebliche Lohngestaltung, leistungsbezogene Entgelte) festzulegen sind.

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