Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Technische Universitäten (TU) vom 19.02.2018 - 15:59

Technische Universitäten (TU)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher Technische Hochschulen (TH); Hochschulen zur Vermittlung von speziell technischen und sonstigen naturwissenschaftlichen Kenntnissen; anders als die Universität nicht auf die Gesamtheit der Wissenschaften ausgerichtet. Verbindung von Forschung und Lehre durch Institute und die Professoren.

    Fakultäten/Fachbereiche: Bauwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mathematik, Architektur, Bergbau, Chemie u.a.

    Aufnahmevoraussetzung: Reifeprüfung, meist auch praktische Tätigkeit.

    Abschluss des Studiums je nach Ausbildungszweig durch Master- oder Diplomprüfung; anschließend Möglichkeit zur Promotion zum Dr.-Ing.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com