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Revision von Teilkostenkalkulation vom 05.06.2009 - 13:12

Teilkostenkalkulation

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    Sammelbegriff für Formen der Kalkulation, die nur Teile der Kosten (die variablen Kosten und/oder die Einzelkosten) auf die Kostenträger verrechnen.

    Zweck: Kostenkontrolle; Ermittlung der kurzfristigen Preisuntergrenze.

    Gegensatz: Vollkostenkalkulation.

    Vgl. auch Teilkosten, Teilkostenrechnung.

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