Direkt zum Inhalt

Teilkündigung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kündigung, die unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nur einzelne Abreden (z.B. die Vergütungsregelung) beseitigen soll. Eine Teilkündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen wegen Umgehung des Kündigungsschutzes von Änderungskündigungen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien des Arbeitsvertrages klar und AGB-fest (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht) vereinbart haben, dass bestimmte Arbeitsbedingungen unter einem Widerrufsvorbehalt stehen. Der Widerruf muss aber einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB genügen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com