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Telekonferenzsystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Form der Geschäftskonferenz, bei der durch elektronische Medien ein Ersatz für die physische Anwesenheit aller Konferenzteilnehmer an einem Ort geschaffen wird.

    2. Formen: a) Audiokonferenzen umfassen in einfacherer Form die Zusammenschaltung der Telefone der Teilnehmer im Fernsprechnetz (Telefonkonferenz). Auf höherer Ebene werden zusätzlich Text- und Festbildkommunikation realisiert.

    b) Videokonferenzen (Fernsehkonferenzen) ermöglichen zusätzlich die Übertragung von Bewegtbildern.

    c) Bei Computerkonferenzen werden die über die Tastatur eingegebenen Beiträge eines Teilnehmers den übrigen Teilnehmern per Bildschirm zur Verfügung gestellt. Als Sonderform können unter Einschaltung einer Konferenzdatei (Datei) auch Konferenzen mit zeitlich versetzten Beiträgen abgehalten werden.

    Vgl. auch Groupware.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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