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Tenderverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tender-Panel-Verfahren; Verfahren zur Unterbringung einer Wertpapieremission im Rahmen einer Auktion. Nach Aufforderung des Emittenten bzw. der Führungsbank (Facility Agent) an die Mitglieder des Bankenkonsortiums (Tender Panel) werden Gebote, die über einem häufig vorgegebenen Mindestpreis liegen, von diesen abgegeben. Das Emissionsvolumen wird dann an die Meistbietenden, teilweise unter Bevorzugung großer institutioneller Bieter, nach Höhe des Gebots verteilt. Die von den Banken erworbenen Papiere werden meist am Markt weiter platziert.

    In den USA und am Euromarkt zur Emission kurzfristiger Geldmarktpapiere gebräuchlich, in der Bundesrepublik Deutschland werden Kassenobligationen des Bundes und U-Schätze nach dem Tenderverfahren zugeteilt, wobei im Ausschreibungsverfahren der Nominalzins festgelegt ist und Kursgebote abgegeben werden.

    Vgl. auch Zinstender, Mengentender, amerikanisches Verfahren, holländisches Verfahren, Standardtender.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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