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Third Party Access

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Berechtigung eines Dritten (Nichteigentümer) zur Nutzung eines Leitungsweges/-netzes zum Zwecke des Transports (Übertragung oder Verteilung) leitungsgebundener Energieträger (Gas oder Strom) gegen ein Entgelt. Third Party Access entkoppelt den Handel mit Strom und Gas von der Verfügung über ein eigenes Netz und ermöglicht Wettbewerb in Erzeugung und Handel/Verkauf trotz bestehendem Netzmonopol.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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