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Tourismusorganisation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: I.w.S. Zusammenschluss touristischer Institutionen mit dem Ziel der generellen Förderung und Entwicklung des Tourismus in den jeweiligen Marktsegmenten.

    2. Aufgaben: Je nach Größe und ökonomisch wie politischer Relevanz der Tourismusorganisation werden Lobby-, Leitbild-, Planungs- wie Strategiefunktionen, Angebotskoordinationsfunktion, Marktforschungs- und Marketingfunktion sowie Informations- und Kontrollfunktion wahrgenommen. Sie können sowohl öffentlich-rechtlich (z.B. als Tourismus-Büro der Gemeindebehörde, der regionale oder nationale Tourismus-Verband) wie auch privatrechtlich (z.B. als Verein oder Aktiengesellschaft) organisiert werden.

    3. Auswahl: International ist die Welttourismusorganisation (UNWTO) und national die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) als touristische Dachorganisation zu sehen. Die Hotellerie wird durch den Deutsche Hotel und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) und die Reiseveranstalter und -mittler durch den Deutschen Reisebüro Verband e.V. (DRV) repräsentiert bzw. vertreten. Darüber hinaus beschäftigen sich eine Vielzahl weiterer Organisationen mit tourismusrelevanten Fragestellungen, wie das Netz der internationalen Organisationen des Tourismus zeigt:

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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