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Tourismusorganisation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: I.w.S. Zusammenschluss touristischer Institutionen mit dem Ziel der generellen Förderung und Entwicklung des Tourismus in den jeweiligen Marktsegmenten.

    2. Aufgaben: Je nach Größe und ökonomisch wie politischer Relevanz der Tourismusorganisation werden Lobby-, Leitbild-, Planungs- wie Strategiefunktionen, Angebotskoordinationsfunktion, Marktforschungs- und Marketingfunktion sowie Informations- und Kontrollfunktion wahrgenommen. Sie können sowohl öffentlich-rechtlich (z.B. als Tourismus-Büro der Gemeindebehörde, der regionale oder nationale Tourismus-Verband) wie auch privatrechtlich (z.B. als Verein oder Aktiengesellschaft) organisiert werden.

    3. Auswahl: International ist die Welttourismusorganisation - World Tourism Organisation (UNWTO) - und national die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) als touristische Dachorganisation zu sehen. Die Hotellerie wird durch den Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) und die Reiseveranstalter und -mittler durch den Deutscher Reiseverband e.V. (DRV) repräsentiert bzw. vertreten. Darüber hinaus beschäftigen sich eine Vielzahl weiterer Organisationen mit tourismusrelevanten Fragestellungen, wie das Netz der internationalen Organisationen des Tourismus zeigt:

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