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Transfereinkommen

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    Übertragungseinkommen. 1. Begriff: Einkommen, die ohne ökonomische Gegenleistung empfangen oder gezahlt werden. Transfereinkommen beziehen bes. die privaten Haushalte (z.B. Renten und Pensionen, Kindergeld, Sozialhilfe). Von allen Sektoren werden Transfereinkommen gezahlt. Sie rechnen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu den Primäreinkommen.

    2. Die Zahlung von Transfereinkommen ist Bestandteil der staatlichen Umverteilungspolitik (Sekundärverteilung), durch die die Ergebnisse der primären Einkommensverteilung (Einkommen aus der Teilnahme am Produktionsprozess) modifiziert werden sollen (Verteilungspolitik).

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