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Transfereinkommen
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Übertragungseinkommen. 1. Begriff: Einkommen, das ohne ökonomische Gegenleistung empfangen oder gezahlt wird. Transfereinkommen beziehen private Haushalte etwa durch soziale Leistungen (Renten und Pensionen, Kindergeld, Sozialhilfe etc.) oder Unternehmen durch Subventionen.
2. Die Zahlung von Transfereinkommen ist Bestandteil der staatlichen Umverteilungspolitik (Sekundärverteilung), durch die die Ergebnisse der primären Einkommensverteilung (Einkommen aus der Teilnahme am Produktionsprozess) modifiziert werden sollen (Einkommensverteilung, Verteilungspolitik).
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