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Revision von Trennungsgeld vom 28.09.2010 - 10:16
Trennungsgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erstattung von Auslagen aus Anlass der Abordnung eines Beamten und Richters ohne Zusage der Umzugskosten (Bundesreisekostengesetz vom 26.5.2005 (BGBl. I 1418).
Vgl. auch Trennungsentschädigung.
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