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Revision von Trennungsgeld vom 19.10.2017 - 17:47
Trennungsgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erstattung von Auslagen aus Anlass der Abordnung eines Beamten und Richters ohne Zusage der Umzugskosten (§ 15 des Bundesreisekostengesetzes vom 26.5.2005 [BGBl. I 1418] m.spät.Änd).
Vgl. auch Trennungsentschädigung.
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