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Treuhandanstalt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch Beschluss des Ministerrats der DDR am 1.3.1990 errichtet. Ihre Tätigkeit endete zum 31.12.1994. Die Treuhandanstalt hatte die Aufgabe, das volkseigene Vermögen nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft zu reorganisieren und zu privatisieren. Nach Auflösung der Treuhandanstalt gingen deren Aufgaben zum 1.1.1995 auf Nachfolger über:
    (1) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) hat Ende 2003 ihre Arbeit eingestellt. Besteht noch als Rechtsträger für langlaufende Privatisierungsaufträge (BvS Abwicklungsgesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I 2081).
    (2) Die Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB) wurde Anfang 2000 mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verschmolzen. Diese ist zuständig für die Sanierung der stillgelegten ostdeutschen Braunkohletagebaue. Die LMBV als bergrechtlich Verpflichtete nimmt die Aufgaben als Projektträger wahr und beauftragt Dritte mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, Finanzierung 75 Prozent Bund, 25 Prozent berechtigte Länder.
    (3) Die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG), mittlerweile umbenannt in TLG Immobilien, die Immobilienbestände in den neuen Bundesländern verwertet. Einziger Gesellschafter der TLG und LMBV ist die Bundesregierung (Bundesfinanzministerium).
    (4) Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbh (GVV) im Bereich des Kali-, Erz- und Spatbergbaus in den neuen Bundesländern; gehört zu 100 Prozent der LMBV.
    (5) Energiewerke Nord GmbH (EWN) hat die Aufgabe der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke in Rheinsberg und Greifswald; 100-prozentiges Eigentum des Bundes.

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