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typisierende Betrachtungsweise

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umstrittene Auslegungsregel des Steuerrechts. Typisierende Betrachtungsweise liegt vor, wenn das „Übliche“ und „Regelmäßige“ über die in Einzelheiten abweichende Regelung des konkreten Falles gestellt wird. Problematisch ist bes., dass hierdurch anstelle des tatsächlichen ein fiktiver Sachverhalt besteuert wird. Die typisierende Betrachtungsweise lässt sich sachlich allenfalls dann steuerlich rechtfertigen, wenn „Lebensverhältnisse in nahezu gleichwertiger Ausgestaltung“ (Spitaler) häufig vorkommen.

    Vgl. auch wirtschaftliche Betrachtungsweise, Entwicklung der Verhältnisse.

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