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UBIT

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als Interessenvertretung der österreichischen Unternehmensberater- und IKT-Branche ist der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich zuständig für die Berufe Unternehmensberatung, Informationstechnologie, Gewerbliche Buchhaltung und Telekommunikationsdienstleistung. Der UBIT ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

    1. Aufgaben: Ziel des UBIT ist die Wahrung der Interessen der Mitglieder u.a. durch: Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen, Mitwirkung bei der branchenrelevanten Gesetzgebung, Öffentlichkeitsarbeit, Rechtsberatung, Mitgliederinformation zu berufsgruppenrelevanten Themen im Consulting, Förderung der Ausbildung und Weiterbildung.

    2. Struktur: Neben dem landesweit tätigen Fachverband gibt es in allen Landeskammern Fachgruppen Unternehmensberatung und Informationstechnologie, die für die direkte Mitgliederbetreuung zuständig sind. Darüber hinaus sind sog. Experts Groups zu speziellen Dienstleistungsgebieten auf der Verbandsebene angesiedelt.

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