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Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Convention Relative aux Transports Internationaux Ferroviaires (COTIF); Abkommen vom 9.5.1980 zur Gründung einer Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF), Sitz in Bern, und der Anpassung der beförderungsrechtlichen Bestimmungen an die wirtschaftlichen und technischen Bedürfnisse.

    Inhalt:
    (1) Anhang A: einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (Règles Uniformes Concernant le Contrat de Transport International Ferroviaire des Voyageurs et des Bagages (CIV));
    (2) Anhang B: einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (Règles Uniformes Concernant le Contrat de Transport Internationale Ferroviaire des Marchandises (CIM)). Änderung des Übereinkommens am 3.5.1999; weitere Règlements bez. des Transports gefährlicher Güter (Anhang C), der Verwendung von Wagen (Anhang D), der Nutzung der Infrastruktur (Anhang E), technischer Normen und Vorschriften (Anhang F) sowie technischer Zulassung von Eisenbahnmaterial (Anhang G) im internationalen Eisenbahnverkehr.

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