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Überführungsfahrt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fahrt zur Verbringung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort, v.a. von der Herstellungs- zur Verkaufsstätte, bei Eigentumswechsel oder der Veränderung des Einstellortes sowie Fahrt zum Zwecke des Abschleppens eines Kfz (vgl. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die Überführungsfahrt ist entsprechend Probefahrt oder Prüfungsfahrt ohne Betriebserlaubnis und mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zulässig.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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