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Revision von Überführungsfahrt vom 28.01.2013 - 11:45
Überführungsfahrt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fahrt zur Verbringung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort, v.a. von der Herstellungs- zur Verkaufsstätte, bei Eigentumswechsel oder der Veränderung des Einstellortes sowie Fahrt zum Zwecke des Abschleppens eines Kfz (vgl. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die Überführungsfahrt ist entsprechend Probefahrt oder Prüfungsfahrt ohne Betriebserlaubnis und mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zulässig.
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