Direkt zum Inhalt

Überweisungsverkehr

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Giroverkehr; bargeldloser Zahlungsverkehr mittels Überweisung.

    Arten:
    (1) Überweisungsverkehr innerhalb eines Instituts (Hausüberweisung): Zahler und Zahlungsempfänger unterhalten bei demselben Kreditinstitut Konten.
    (2) Überweisungsverkehr zwischen zwei Instituten bei gegenseitiger Kontoführung (unmittelbare Überweisung): Zahler und Zahlungsempfänger unterhalten ihre Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten, die gegenseitig Konten führen und die Verrechnung über diese Konten vornehmen (Korrespondenzbanken).
    (3) Überweisungsverkehr unter Einschaltung zentraler Stellen (mittelbare Überweisung): Der Zahler und der Zahlungsempfänger unterhalten ihre Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten ohne gegenseitige Kontoverbindungen. Zum Clearing muss eine gemeinsame Verrechnungsbank (z.B. Girozentralen der Sparkassen) oder ein Clearing-System (Zahlungssystem z. B. der SEPA-Clearer der Bundesbank) eingeschaltet werden.

    Vgl. auch Gironetz.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com