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Überweisungsverkehr
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Giroverkehr; bargeldloser Zahlungsverkehr mittels Überweisung.
Arten:
(1) Überweisungsverkehr innerhalb eines Instituts (Hausüberweisung): Zahler und Zahlungsempfänger unterhalten bei demselben Kreditinstitut Konten.
(2) Überweisungsverkehr zwischen zwei Instituten bei gegenseitiger Kontoführung (unmittelbare Überweisung): Zahler und Zahlungsempfänger unterhalten ihre Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten, die gegenseitig Konten führen und die Verrechnung über diese Konten vornehmen (Korrespondenzbanken).
(3) Überweisungsverkehr unter Einschaltung zentraler Stellen (mittelbare Überweisung): Der Zahler und der Zahlungsempfänger unterhalten ihre Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten ohne gegenseitige Kontoverbindungen. Zum Clearing muss eine gemeinsame Verrechnungsbank (z.B. Girozentralen der Sparkassen) oder ein Clearing-System (Zahlungssystem z. B. der SEPA-Clearer der Bundesbank) eingeschaltet werden.
Vgl. auch Gironetz.
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