Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Umlaufgrenze vom 05.05.2011 - 13:10
Umlaufgrenze
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen einer Pfandbriefbank darf den sechzigfachen Betrage des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen (§ 8 Pfandbriefgesetz); das Erfordernis angemessener Eigenmittel nach § 10 des Gesetzes über das Kreditwesen bleibt unberührt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon