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Umsatzerlös

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    erster Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB (für Kapitalgesellschaften). Erlöse aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von typischen Produkten, Waren und Dienstleistungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.

    Beispiel: Bei einem Handelsunternehmen sind Umsatzerlöse die Erlöse aus Verkauf der Waren des Sortiments; Erlöse aus der Vermietung eines Lagerraums sind „sonstige betriebliche Erträge”.

    Vgl. auch Erlös.

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