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Umsatzsteuerprüfung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil der allg. Außenprüfung. Grundsätzlich für die Jahre, für die die übrigen Steuerarten geprüft werden.

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung auf Anordnung der zuständigen Finanzbehörde möglich. §§ 5–12 Betriebsprüfungsordnung (BpO) sind sinngemäß anzuwenden. Ebenso ist als Instrument auch die Umsatzsteuer-Nachschau nutzbar.

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