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Umschuldung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch Umschuldung werden bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eigentlich fällige Verbindlichkeiten umstrukturiert, indem zwischen Gläubiger und Schuldner z.B. längere Fälligkeiten, niedrigere Zinsen oder tilgungsfreie Zeiten vereinbart werden. Umschuldungen können auf privatwirtschaftlicher Ebene ebenso stattfinden wie zwischenstaatlich. Bei privaten Kreditnehmern wird die Umschuldung häufig genutzt, um mehrere Kreditverpflichtungen zusammenzufassen und so die gesamte Finanzierung neu zu ordnen. Abgesehen von der unmittelbaren finanzwirtschaftlichen Entlastung machen Umschuldungen nur Sinn, wenn eine Lageverbesserung für den Schuldner abzusehen ist. Andernfalls ist die Notwendigkeit einer weiteren Umschuldung absehbar. Bei Umschuldungen mit Staaten als Schuldnern (meist Entwicklungsländer) verhandeln die staatlichen Gläubiger meist im Pariser Club, private Gläubiger (meist Banken) im Londoner Club.

    Vgl. auch Auslandsverschuldung, Schuldenerlass.

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