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Umweltgutachter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Umweltmanagementsysteme können durch einen unabhängigen, externen und amtlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden. Überprüft wird nach EMAS II, Anhang V, 5.4. die Übereinstimmung der von der Organisation gewählten Vorgehensweise mit den Vorschriften der Verordnung. Zu den Prüfungsbereichen zählen u.a. das Umweltmanagementsystem, die Umweltbetriebsprüfung und die Umwelterklärung.
Vgl. auch EMAS-VO.
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