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Umweltstatistikgesetz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Umweltstatistikgesetz (UStatG) wurde 2005 erlassen (siehe Umweltgesetzgebung).

    Zweck: Rechtliche Grundlage zur Erhebung von Bundesstatistiken, die zum Zwecke der Umweltpolitik und zur Erfüllung europa-und völkerrechtlicher Berichtspflichten eingesetzt werden (vgl. §1 UStatG).

    Vgl. auch Umweltberichterstattung.

     

     

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