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Revision von Umweltstatistikgesetz vom 23.11.2009 - 15:28
- Revision von Umweltstatistikgesetz vom 14.02.2018 - 17:32
- Revision von Umweltstatistikgesetz vom 13.02.2018 - 16:59
- Revision von Umweltstatistikgesetz vom 30.01.2013 - 17:30
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- Revision von Umweltstatistikgesetz vom 04.05.2010 - 12:29
- Revision von Umweltstatistikgesetz vom 23.11.2009 - 15:28
Umweltstatistikgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Umweltstatistikgesetz (UStatG) wurde 2005 erlassen (siehe Umweltgesetzgebung).
Zweck: Rechtliche Grundlage zur Erhebung von Bundesstatistiken, die zum Zwecke der Umweltpolitik und zur Erfüllung europa-und völkerrechtlicher Berichtspflichten eingesetzt werden (vgl. §1 UStatG).
Vgl. auch Umweltberichterstattung.
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