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Umweltstatistikgesetz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Umweltstatistikgesetz (UStatG) wurde 2005 erlassen und dient als rechtliche Grundlage zur Erhebung von Bundesstatistiken, die zum Zweck der Umweltpolitik und zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Berichtspflichten eingesetzt werden (vgl. § 1 UStatG).

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