Direkt zum Inhalt

Unabkömmlichstellung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. UK-Stellung; Stellung eines zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmers, die es erlaubt, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit erhält, diesen für begrenzte oder ausnahmsweise unbegrenzte Zeit weiterbeschäftigen zu dürfen. Voraussetzung ist es, dass an der Weiterbeschäftigung ein Interesse der Allgemeinheit besteht und dieses bei Güterabwägung größer ist als dasjenige der Wehrpflicht. Auch Kriegsdienstverweigerer (Zivildienst) können unabkömmlich gestellt werden.

    2. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht seit 2011 gegenwärtig ohne Bedeutung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Unabkömmlichstellung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Unabkömmlichstellung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unabkoemmlichstellung-46945 node46945 Unabkömmlichstellung node49670 Wehrdienst node46945->node49670 node44201 Sozialversicherung node49670->node44201 node27514 Arbeitsplatzschutz node49670->node27514 node49014 Zivildienst node49670->node49014 node49062 UK-Stellung node49062->node46945 node53540 Bundesfreiwilligendienst node27514->node49014 node49014->node46945 node49014->node53540
    Mindmap Unabkömmlichstellung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unabkoemmlichstellung-46945 node46945 Unabkömmlichstellung node49670 Wehrdienst node46945->node49670 node49014 Zivildienst node46945->node49014 node49062 UK-Stellung node49062->node46945

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete